
Kur auf Krankenkasse
Zuschüsse und Kostenübernahme für Ihre Kur
Eine Kur kann mehrere Tausend Euro kosten — die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen großen Teil davon, wenn Sie den Antrag richtig stellen. Hier finden Sie Schritt für Schritt, wie Sie zu Ihrer bezuschussten Kur kommen, was die Kasse zahlt und was Sie selbst tragen.
Wer hat Anspruch auf eine Kur?
Jeder gesetzlich Versicherte hat laut §23 SGB V alle 4 Jahre Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur — Voraussetzung ist, dass alle ambulanten Therapiemöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft sind und der Hausarzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Bei chronischen Beschwerden, nach Operationen oder bei drohender Erwerbsunfähigkeit ist eine Kur auch früher und häufiger möglich.
So stellen Sie den Kurantrag
In vier Schritten zur genehmigten Kur — vom ersten Arzttermin bis zum Reiseantritt vergehen typischerweise 6–10 Wochen.
- 1
Termin beim Hausarzt
Besprechen Sie Ihre Beschwerden. Der Arzt prüft, ob alle ambulanten Therapien am Wohnort ausgeschöpft sind — das ist Voraussetzung für eine Kurgenehmigung.
- 2
Formular 61 ausfüllen lassen
Ihr Hausarzt füllt das ärztliche Verordnungsformular (Muster 61) aus und begründet die medizinische Notwendigkeit.
- 3
Antrag bei der Krankenkasse einreichen
Reichen Sie das Formular bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Per Post, online über das Versichertenportal oder direkt in der Geschäftsstelle.
- 4
Genehmigung abwarten
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3–4 Wochen. Bei Ablehnung haben Sie 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen — oft mit Erfolg, wenn der Arzt zusätzliche Befunde nachreicht.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Es gibt zwei Hauptformen der Kur — die Beträge unterscheiden sich deutlich. Maßgeblich sind die Beträge laut GKV-Spitzenverband.
Ambulante Vorsorgekur
Sie wohnen vor Ort, Behandlungen tagsüber
| Unterkunft & Verpflegung | bis zu 16 €/Tag | – |
| Heilmittel & Anwendungen | voll erstattet (90 %) | 10 % Eigenbeteiligung |
| Kurarztbesuche | voll erstattet | – |
| Anreise & Transfer | – | selbst zu tragen |
Stationäre Reha-Kur
Klinikaufenthalt mit Vollverpflegung & 24h-Betreuung
| Unterkunft, Verpflegung, Behandlungen | voll erstattet | 10 €/Tag Zuzahlung |
| Maximale Zuzahlung pro Kur | – | 280 € (28 Tage × 10 €) |
| Befreiung möglich | bei Belastungsgrenze (2 % Bruttoeinkommen) | – |
Kur im Ausland — günstiger bei gleicher Qualität
Innerhalb der EU dürfen Sie sich Ihre Vorsorge- oder Reha-Kur frei aussuchen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten bis zur Höhe der deutschen Sätze — den Restbetrag, falls Ihre Wunschklinik teurer ist, tragen Sie selbst. In Tschechien, Polen, Ungarn und der Slowakei sind viele Hotels jedoch günstiger als deutsche Vergleichshäuser, und Sie zahlen weniger aus eigener Tasche bei gleicher oder besserer medizinischer Ausstattung.
Wichtig: Lassen Sie sich vor Antragstellung von uns oder Ihrer Kasse beraten, welche ausländischen Kliniken zertifiziert sind. Wir kennen für jede Indikation die passenden Häuser in Mitteleuropa.
Häufige Fragen zur Krankenkassen-Kur
Wie oft kann ich eine Kur beantragen?+
Alle 4 Jahre haben Sie Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur. Bei akuten Beschwerden oder nach schweren Erkrankungen ist auch ein früherer Termin möglich, wenn der Arzt das ausreichend begründet.
Kann ich eine Kur im Ausland machen?+
Ja — innerhalb der EU. Die Kasse erstattet die Kosten bis zur Höhe der deutschen Sätze. Tschechien, Polen, Ungarn und die Slowakei sind besonders beliebt: gleiche Behandlungsqualität, deutlich niedrigere Preise. Den Differenzbetrag tragen Sie selbst.
Was, wenn die Kasse meinen Antrag ablehnt?+
Sie haben 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt zusätzliche Befunde ausstellen und beziehen Sie sich auf §23 SGB V. Etwa die Hälfte aller Widersprüche ist erfolgreich.
Wie wähle ich die richtige Klinik?+
Die Krankenkasse benennt zugelassene Vertragskliniken. Bei der Vorsorgekur haben Sie freie Wahl unter zugelassenen Häusern; bei der Reha kann die Kasse die Klinik vorschlagen. Wir beraten Sie gerne zu unseren zertifizierten Partnerhotels.
Welche privaten Versicherungen leisten ähnlich?+
Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten Kuren nach individuellem Tarif. Prüfen Sie Ihre Police — oft sind höhere Tagessätze und mehr Leistungen abgedeckt als bei der GKV.
Brauchen Sie Hilfe beim Antrag?
Wir beraten Sie persönlich zum Kurantrag, zur passenden Klinik und zur Kostenübernahme.