1. Reisebestätigung und Abschluss des Reisevertrages
1.1 Wenn der Kunde bei der Visit SPA GmbH eine Buchung auf Anfrage oder durch Online-Buchung in Auftrag gibt, schließt er damit einen Vertrag/Reisevertrag ab. Buchungen können mündlich und persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder elektronisch erfolgen. Über den Vertragsabschluss sowie die Reise- und Zahlungsbedingungen wird der Kunde von der Visit SPA GmbH schriftlich in Form einer Leistungs- bzw. Reisebestätigung (Brief oder E-Mail) und Rechnung informiert. Kosten für etwaige Nebenleistungen, die nicht explizit in der Leistungs- bzw. Reisebestätigung ausgewiesen sind, gehen zulasten des Kunden. Dies gilt zum Beispiel für die Beschaffung von Visa und den von den Botschaften hierbei erhobenen Gebühren oder für die Beschaffung von Tickets für Veranstaltungen. Sind die Zusatzkosten im Preis enthalten, ist dies in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes explizit vermerkt.
1.2 Sollte der Inhalt der Leistungs- bzw. Reisebestätigung vom Inhalt der ursprünglichen Buchung abweichen, liegt ein neues Angebot von der Visit SPA GmbH vor. Der Vertrag basiert auf der Grundlage des Angebotes, sollte der Kunde innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche Erklärung, wie durch Zusage oder die Leistung einer Zahlung, das Angebot annehmen.
1.3 Mündliche oder schriftlich vereinbarte Nebenabreden seitens Veranstalter, Hotels oder anderen Leistungsträgern sind nicht maßgeblich. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich allein aus der Reisebestätigung der Visit SPA GmbH.
1.4 Der Kunde, der die Buchung in Auftrag gegeben hat, hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er mitgebucht hat, sowie für seine eigenen, einzustehen, sofern er diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.5 Dem Reisenden wird zur Deckung von unvorhergesehenen
Kosten der Abschluss eines Versicherungspaketes (mit Reise-Rücktrittkosten-Versicherung, Auslandskrankenversicherung, Notfallservice) oder einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung empfohlen. Im Reisepreis sind keine Reise-Versicherungen enthalten.
2. Bezahlung
2.1 Bei den Reisen der Visit SPA GmbH ist nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Kosten für eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung bzw. ein zusätzlich abgeschlossenes Reiseversicherungspaket (vgl. § 1.5.) ist neben der Anzahlung in voller Höhe zu entrichten. Vertragspartner ist das jeweilige Versicherungsunternehmen.
2.1a Bei Tagesfahrten ist nach Vertragsabschluss der volle Reisepreis 21 Tage vor Reiseantritt fällig.
2.2 Leistet der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, ist die Visit SPA GmbH berechtigt, nach ausgesprochener Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. Mögliche Rücktrittkosten fallen zulasten des Kunden und sind sofort fällig (siehe Ziffer 4.2).
2.3 Sollte der Kunde Lastschrift als Zahlungsart wählen, ein Lastschrifteinzug von dem vom Kunden angegeben Konto jedoch nicht möglich sein, ist die Visit SPA GmbH berechtigt, Rückbelastungsentgelte in Höhe von 15,00 € zu erheben.
3. Leistungen
3.1 Zur Leistungspflicht der Visit SPA GmbH gehören nicht a) Angaben in Hotel-, Orts- und anderen Prospekten von Dritten oder Veröffentlichungen von Dritten im Internet, auf deren Richtigkeit er keinen Einfluss nehmen kann, sofern diese nicht durch ausdrückliche Vereinbarung Vertragsbestandteil geworden sind. b) geäußerte Sonderwünsche. Diese können von der Visit SPA GmbH entgegengenommen und an den jeweiligen Vertragspartner (Leistungserbringer) weitergeleitet werden. Eine vertragliche Verpflichtung erwächst nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung.
3.2 Sofern die Visit SPA GmbH in ihrem Programm Pauschalangebote hat, die ärztliche oder therapeutische Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder den vergleichbaren Leistungen beinhalten, hat sich der Reisende vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme dieser Leistungen darüber zu informieren, ob diese Leistungen bzw. diese Behandlungen unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustandes geeignet sind (Kurfähigkeit).
3.2a Es ist angeraten, zuvor ärztlichen oder ähnlichen fachkundigen Rat einzuholen. Eventuelle Gebühren (z.B. für das Ausfüllen von Arztformularen, Bescheinigung der Kurfähigkeit), die von Seiten des Arztes erhoben werden, sind nicht Bestandteil des Reisevertrages mit der Visit SPA GmbH und vom Reisenden selbst zu tragen.
3.3 Der Visit SPA GmbH obliegt keine besondere, insbesondere auf den Reisenden individuell abgestimmte, Aufklärung in medizinischer Hinsicht oder eine Belehrung über Risiken und Nebenwirkungen derartiger Leistungen.
3.4 Werden nach Vertragsschluss Änderungen wesentlicher Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages notwendig, sind diese nur gestattet, soweit diese von der Visit SPA GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sowie die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.5 Die Visit SPA GmbH ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich zu informieren.
3.6 Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt.
3.7 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Visit SPA GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihren Angeboten zu offerieren. Der Reisende hat nach den Informationen gemäß Ziffer 3.4 und Ziffer 3.5 über die Änderung der Reiseleistung dieses Recht oder die Absage der Reise unverzüglich gegenüber der Visit SPA GmbH geltend zu machen.
4. Umbuchung, Reiserücktritt durch den Kunden und Stornierungskosten
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail an die Visit SPA GmbH zu erfolgen.
4.2 Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt, kann die Visit SPA GmbH eine Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen/Leistungen verlangen, es sei denn, der Kunde kann Umstände, die auf höhere Gewalt schließen lassen, als Grund für den Rücktritt angeben. Die Höhe der Entschädigung hängt vom Reisepreis abzüglich der von der Visit SPA GmbH nicht erbrachten Aufwandsleistungen sowie von dem, was die Visit SPA GmbH durch andere Verwendungen der Reiseleistungen erwerben kann, ab. Die Visit SPA GmbH kann diesen Anspruch konkret oder pauschalisiert berechnen. Insofern in den Buchungsbedingungen/der Reisebestätigung keine abweichenden Angaben enthalten sind, berechnet die Visit SPA GmbH Entschädigungen zeitlich gestaffelt, pauschal und prozentual zum Gesamtpreis der Reise nach der folgenden Staffelung:
- bei Stornierung bis 42 Tage vor Reisebeginn 20 %
- 41. bis 21. Tag vor Reisebeginn 30 %
- 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 %
- 13. bis 5. Tag vor Reisebeginn 70 %
- 4. bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 %
- Nichtantritt der Reise 100 %
Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass die Kosten der Visit SPA GmbH anlässlich der nicht angetretenen Reise geringer waren als in 5.2 pauschal ausgewiesen, weswegen ein Entschädigungsanspruch vermindert ist oder entfällt. Sollten die der Visit SPA GmbH durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der Pauschalbetrag, der gemäß der o.g. Staffelung verlangt werden kann, so wird dieser Betrag vom Kunden geschuldet.
4.3 Entschädigungsgebühren in Zusammenhang mit Reisen, die den Kauf von Eintrittskarten / Tickets für Veranstaltungen einschließen:
- bei Stornierung bis 42 Tage vor Reisebeginn 20 %
- 41. bis 21. Tag vor Reisebeginn 30 %
- 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 %
- 13. bis 5. Tag vor Reisebeginn 70 %
- 4. bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 %
- Nichtantritt der Reise 100 %
4.4 Erwerben Sie über die Visit SPA GmbH ausschließlich Bahntickets / Tickets für
Veranstaltungen oder Eintrittskarten ergeben sich folgende Stornierungsgebühren:
- Stornierung vor Ausstellung des Tickets: € 25 Stornierung nach Ausstellung des Tickets: 100 %
4.5 Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Visit SPA GmbH im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Schäden entstanden sind (ersparte Aufwendungen bzw. anderweitige Verwendung der Reiseleistung) als die in Ziffer 4.2 pauschal ausgewiesenen Beträge, weswegen ein Entschädigungsanspruch vermindert ist oder entfällt.
4.6 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen (Ersatzteilnehmer), sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen (z.B. Kurfähigkeit) genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und die Visit SPA GmbH der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.
4.6a In dem Fall haftet der Reisende zusammen mit dem Ersatzteilnehmer der Visit SPA GmbH gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
4.6b Für durch die Teilnahme des Ersatzteilnehmers entstehende Mehrkosten haften er und der Reisende der Visit SPA GmbH gegenüber als Gesamtschuldner. Der Mehraufwand ist pauschalisiert auf einen Betrag in Höhe von 30 Euro.
4.7 Nach Vertragsschluss hat der Reisende keinen Anspruch auf eine Umbuchung (z.B. Änderung des An- und/oder Abreisetermins, des Reiseziels, der Reiseteilnehmer/Namen, der Personenzahl und/oder gebuchter Nebenleistungen).
4.7a Nimmt die Visit SPA GmbH jedoch bis 42 Tage vor Reisebeginn auf Verlangen des Reisenden eine solche Umbuchung vor, ist sie berechtigt, dafür ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30 Euro pro Buchung zu verlangen.
4.7b Umbuchungswünsche – sofern diese umsetzbar sind –, die nach dem 42.Tag vor Reiseantritt erfolgen, kommen einem Rücktritt (Kündigung gemäß Ziffer 4.1 und Ziffer 4.2) und einer gleichzeitigen Neubuchung gleich.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden einzelne Reiseleistungen, die die Visit SPA GmbH mit dem Reisenden ordnungsgemäß vertraglich vereinbart hat, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder nicht mit der gebuchten Anzahl der Reiseteilnehmer in Anspruch genommen – aus Gründen, die dem/den Reisenden zuzurechnen sind (z.B. wegen einer vorzeitigen Rückreise oder aus sonstigen Gründen) –, hat der Reisende keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises.
6. Kündigung durch den Veranstalter bzw. Leistungserbringer
6.1 Die Visit SPA GmbH bzw. der Leistungserbringer kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist vor oder nach Reiseantritt kündigen, wenn der Reisende
- a) sich nicht vertragsgemäß verhält bzw. verhalten hat
- b) die Durchführung der Reise ungeachtet der Abmahnung durch die Visit SPA GmbHoder den Leistungserbringer nachhaltig stört, sodass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Mit der Kündigung des Vertrages durch die Visit SPA GmbH oder den Leistungserbringer obliegt dem Reisenden die Verantwortung für den gesamten weiteren Ablauf.
6.2 Die Visit SPA GmbH behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungserbringern gut gebrachten Beträge.
7. Gewährleistung, Abhilfe, Mitwirkungspflicht
7.1 Sollte der Kunde während der Reise Mängel feststellen, die er beanstanden will, ist er verpflichtet, diese umgehend der örtlichen Reiseleitung oder der Visit SPA GmbH mitzuteilen und um Hilfe zu bitten. Die Visit SPA GmbH ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (MESZ) erreichbar, unter der Rufnummer +49 2232 299 000. Sollte die Hilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordern, kann die Visit SPA GmbH diese verweigern. Außerdem kann die Visit SPA GmbH Abhilfe in Form einer gleichwertigen Ersatzleistung schaffen.
7.2 Sollte die Reise durch erhebliche Mängel gestört werden und die Visit SPA GmbH innerhalb eines angegebenen Zeitraumes Ihrer Abhilfeverpflichtung nicht nachkommen, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder eine Preisminderung verlangen. Vor der Kündigung des Vertrages bedarf es keiner Frist, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein spezielles Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies gilt jedoch i. d. R. nur, wenn der Mangel der Reise unmittelbar angezeigt wurde und ein Maß erreicht, dass eine Minderung des Preises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist. Nur die Visit SPA GmbH ist dazu berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
7.3 Aufgrund der Schadenminderungspflicht muss der Kunde bei auftretenden Leistungsstörungen eventuelle Schäden vermeiden oder so gering wie möglich halten. Bei Beseitigung der aufgetretenen Mängel besteht eine Mitwirkungspflicht seitens des Kunden. Der Kunde hat alle Aufgaben und Tätigkeiten, die ihm zur Behebung der Störung oder zur Minderung des Schadens zuzumuten sind, durchzuführen.
7.4 Sollten Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flügen eintreten, empfiehlt die Visit SPA GmbH diese unverzüglich vor Ort und Stelle der zuständigen Transportgesellschaft anzuzeigen. Wenn keine Schadensanzeige ausgefüllt worden ist, lehnen die Fluggesellschaften eine Erstattung i. d. R. ab. Bei Gepäckbeschädigung muss die Anzeige binnen 7 Tagen und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung erstattet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Verlust, Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck der Visit SPA GmbH unverzüglich zu melden. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Bargeld im aufgegebenen Gepäck übernimmt die Visit SPA GmbH keine Haftung.
7.5 Will der Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels (gemäß § 615 l bis §615 o BGB) aus wichtigem Grund bzw. wegen Unzumutbarkeit kündigen, muss er der Visit SPA GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein für die Visit SPA GmbH erkennbares Interesse auf Seiten des Reisenden gerechtfertigt ist.
8. Gepäckbeförderung und Beförderungsleistungen
8.1 Die Gepäckbeförderung beschränkt sich aus Kapazitätsgründen bei Bus- und Kleinbusreisen auf 2 Gepäckstücke pro Reisenden und ein kleines Handgepäck (1 Gepäckstück maximal 20 kg, insgesamt maximal 25 kg). Das bezieht sich sowohl auf die Hin- als auch auf die Rückreise.
8.2 Der Transport von klappbaren Rollstühlen und Gehhilfen ist auf Grund der Kapazität der Busse bei Reiseanmeldung der Visit SPA GmbH vertraglich zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für Flugreisen.
8.2a Tritt die Notwendigkeit der Mitnahme von klappbaren Rollstühlen und Gehhilfen nach Reisevertragsabschluss auf, ist der Reisende verpflichtet, die Visit SPA GmbH unverzüglich zu informieren, sodass eine nachträgliche ergänzende vertragliche Vereinbarung eingearbeitet werden kann.
8.2b Bei fehlender Vereinbarung kann die Mitnahme von klappbaren Rollstühlen und Gehhilfen nicht garantiert werden.
8.3 Der Abholservice beginnt und endet an der Haustür bzw. Bordsteinkante. Darüberhinausgehende Wünsche sind nur durch vorherige Absprache mit dem Fahrer als zusätzliche Leistung zu vereinbaren.
8.4. Der Reisende hat bei Inanspruchnahme des Transportservices dafür zu sorgen, dass er unter der bei der Buchung angegebenen Telefonnummer erreichbar ist, damit der Fahrer rechtzeitig über Verspätungen (z.B. wegen Verkehrsbeeinträchtigungen) informieren kann.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1 Sollte die Reise nicht vertragsgemäß erbracht worden sein, hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Visit SPA GmbH schriftlich seine etwaigen Ansprüche geltend zu machen. Der Kunde kann nach Ablauf der Frist nur Ansprüche stellen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Bei Gepäckverlust oder Gepäckverspätung gelten andere Fristen gemäß Ziff. 7.4.
9.2 Wenn der Kunde nach §§ 651c bis 651f BGB eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend macht oder eine fahrlässige Pflichtverletzung der Visit SPA GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vorliegt, gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.
9.3 Alle anderen vertraglichen Ansprüche nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr.
9.4 Die Verjährung beginnt an dem Tag, der auf den Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
10. Haftung und Beschränkungen der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung der Visit SPA GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungserbringers entstanden ist.
10.2 Gelten für eine von einem Leistungserbringer zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder mit Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
10.3 Die Visit SPA GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen vor Ort (z.B. Ausflüge, Kurleistungen, Wellnessleistungen, Sport, Wanderungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.).
10.4 Die Visit SPA GmbH haftet nicht für einen Kur- oder Heilerfolg.
10.5 Die Visit SPA GmbH haftet a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) dann, wenn für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Visit SPA GmbH ursächlich geworden ist.
11. Datenschutz
11.1 Die personenbezogenen Daten des Reisenden (und der Mitreisenden), die der Visit SPA GmbHzur Verfügung gestellt werden, werden elektronisch verarbeitet und insoweit genutzt, dass sie im Umfang der Reise an Partner weitergegeben werden, wie es zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
11.2 Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz und den Datenschutz-Bestimmungen der EU geschützt.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Visit SPA GmbH unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
12.2 Die Visit SPA GmbH kann nur an Ihrem Sitz verklagt werden.
12.3 Bei Klagen gegen den Kunden ist der Sitz des Kunden maßgebend. Bei Kunden, die Kaufleute, juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechtes oder Personen mit Wohnsitz im Ausland oder unbekanntem Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung sind, wird der Sitz der Visit SPA GmbHG Stand des Gerichtes.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen für Reiseleistungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder weiterer AGB-Bestimmungen zur Folge.
13.2 Individuelle (abweichende) Vereinbarungen in den einzelnen Reiseverträgen gehen diesen Bedingungen vor.